Wie überall auf der Welt hat der Corona-Virus das öffentliche Leben auch in Griechenland erheblich eingeschränkt.
Alle Geschäfte, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung dienen, müssen geschlossen bleiben. Weiterhin geöffnet haben z. B. Supermärkte, Minimärkte, Tankstellen, Apotheken und Banken. Es gibt erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Alle sollen grundsätzlich zu Hause bleiben und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen ihr Heim verlassen. Das sind Wege zur Arbeit, zum Einkauf, zum Arzt oder zur Apotheke, zur Bank oder zur Hilfe Leistung, zu Zeremonien (z. B. Beerdigung. Körperliche Aktivitäten (Training, Spaziergänge) zur Erhaltung der Fitness bzw. Gesundheit sind auch außerhalb von zu Hause erlaubt genauso wie ein Haustier ausführen. Für all diese Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände ist ein
ausgefülltes und unterschriebenes Formular mitzuführen.
Wenn diese Formulare aus irgendeinem Grund nicht zugänglich sind, wird eine handschriftliche Erklärung akzeptiert, sofern sie die folgenden Informationen enthält:
Vorname/Nachnahme
Adresse
Grund für die Bewegung (gemäß Liste B1 - B6)
Adresse
Datum/Uhrzeit
Unterschrift
Hier eine Übersicht über die aktuellen Zahlen über Infektionen von COVID-19 in Griechenland.
Die oben genannten Maßnahmen sollten ursprünglich bis 6.4.20 gelten, sind jedoch mittlerweile bis zum 13.4.20 verlängert worden. Wir gehen aber davon aus, dass es eine weitere Verlängerung des Termins geben wird. So ist es auch geschehen. Die Maßnahmen enden nun am 4.5.2020. Ab diesem Zeitpunkt werden folgende, schrittweise Lockerungen vorgenommen. Dies sind die Planungen. Ob die Regelungen im einzelnen auch so vorgenommen werden wird sich zeigen.
Ab 4. Mai:
Als erstes wird die Verpflichtung aufgehoben, die Bewegungsgenehmigung per SMS einzuholen oder das ausgefüllte, schriftliche Formular mitzuführen. Es darf sich nun in der "eigenen" Präfektur" frei bewegt werden.
- Eröffnung von kleineren Läden, Friseur- und Schönheitssalons, Buchhandlungen, Sportgeschäfte, Gartengeschäfte, Optikgeschäfte
- Kirchen öffnen wieder zum individuellen Gebet
- Öffentliche Krankenhäuser öffnen wieder für andere Operationen und externe Patienten
Ab 11. Mai:
- Verbleibende Einzelhandelsgeschäfte dürfen öffnen
- Schüler der 3. Lyceum-Klasse kehren in den Unterricht zurück. Weitere Lyceum- und High School-Klassen werden am 18. Mai eröffnet. Offizielle Ankündigungen zu den Schulen werden am Mittwoch, dem 29. April, von Bildungsminister Niki Kerameos geplant.
Ab 17.Mai:
In Kirchen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, dürfen die Gläubigen nach strengen Regeln am Gottesdienst teilnehmen.
Ab 18. Mai:
- Zoos und Botanische Gärten, archäologische Stätten, Glücksspieleinrichtungen (OPAP) dürfen wieder öffnen.
- Verkehrsbeschränkungen innerhalb von Griechenland werden insgesamt aufgehoben, d. h. die Bewegung aus einer Präfektur und aus dem Bereich der Aufenthaltserlaubnis werden aufgehoben. Die meisten möglichen Reisen zu den Inseln bleiben nur auf die Bewohner beschränkt.
- Wiederherstellung des Seeverkehrs zu den Inseln
Ab 25. Mai (ist kurzfristig um 1 Woche vorverlegt worden):
- Cafés, Bars und Restaurants, die es ermöglichen, Kunden im Freien zu bedienen
Ab 1 Juni:
- Einkaufszentren und Kaufhäuser, Justizeinrichtungen dürfen öffnen
- Hotels, die ganzjährig geöffnet sind (saisonal öffnende Hotels folgen später)
- Campingplätze dürfen öffnen
Ab 15 Juni:
- Hotels, die nicht ganzjährig geöffnet sind, saisonale Touristenunterkünfte
- Eröffnung des internationalen Flughafens von Athen für alle Flüge aus den Ländern mit guten epidemiologischen Daten
- Öffnung der Landesgrenzen für etwa 20 Länder
Ab 1. Juli:
- Öffnung aller griechischen Regionalflughäfen
Zuletzt geändert am: Mai 22 2020 um 10:35 AM
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